AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cs&m Radio- und IT-Service GmbH

I. Lieferung von Hard- und/ oder Software
1. Bei Lieferung von Hard- und/ oder Software eines Drittanbieters geht das Eigentum an dieser erst nach Projektabschluss und vollständiger Bezahlung des vereinbarten Auftragswertes auf den Kunden über.
2. Der Kunde vereinbart mit cs&m auf Grundlage eines zuvor schriftlich abgegebenen Angebots einen Projektpreis und/ oder Artikelpreis (Hardware), welcher die Grundlage des jeweiligen Projekts/ Auftrags ist.

II. Vereinbarte Entgelte
1. Der deutschlandweite Stundenverrechnungssatz für Support-Dienstleistungen innerhalb unserer Geschäftszeiten liegt derzeit bei (ab) 115,- für Support- und für Beratungstätigkeiten bei (ab) 145,- Euro netto. Abgerechnet wird der jeweilige Satz zu 1/4 je angefangener Viertelstunde. Der Aufschlag für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie außerhalb unserer Geschäftszeiten liegt sonntags bei zzgl. 100%, werktags bei zzgl. 50%.
2. Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr.
3. Die Gebühr für ein einfaches Monitoring beginnt bei 75,- Euro psch. netto monatlich und enthält fünf zu überwachende Endgeräte (z.B. Firewalls, Server, Backups). Je weiterem Gerät wird eine zusätzliche Gebühr von jeweils 15,- Euro psch. netto monatlich, zzgl. fällig.
4. Abrechnungen erfolgen im Einzelfall direkt nach Auftragserfüllung (Hardware), bei größeren Aufträgen gegen Aconto Zahlung vor Lieferung durch cs&m. Dienstleistungen stellt cs&m zum Ende eines jeden Monats mit Zahlungsziel 14 Tagen in Rechnung.
5. Anfahrten stellt cs&m dem Kunden mit 50,- Euro netto psch. je Anfahrt bis 50 km Entfernung vom Geschäftssitz von cs&m in Rechnung. Für darüber hinaus gefahrene Kilometer stellt cs&m dem Kunden 0,30 Euro netto je gefahrenem Kilometer in Rechnung.
6. Befindet sich der Kunde mehr als 30 Tage (ab Rechnungsdatum) in Zahlungsverzug, so schuldet er cs&m neben dem vereinbarten Entgelt 5% über Basis für diesen Zeitraum einen entsprechenden Verspätungszuschlag.
7. Wartungsverträge bedürfen gesonderter Vereinbarungen und individueller Vertragsabsprachen. Sie enthalten im Regelfall sämtliche Anfahrten zu einem Kunden, das Monitoring und zwei Stunden für Updates von Servern und Firewalls.
8. Wartungs- und Servicepauschalen werden monatlich, jeweils zum 15. im Voraus fällig. Die über die im entsprechenden Wartungsvertrag vereinbarte Stundenanzahl hinaus anfallenden Servicezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt; nicht abgerufene Stunden verfallen zum nächsten Abrechnungszeitraum. Erreichbarkeit: Rückruf auf Ticket/ E-Mail oder Anruf innerhalb eines Tages von Mo-Fr 9°°-18°° Uhr; kürzere Reaktionszeiten gegen Aufstockung der Wartungspauschale möglich.

III. Gewährleistung
1. cs&m gewährleistet – gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, dass die Hard- und Software mit den von cs&m/ bzw. dem Hersteller in der zugehörigen Dokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt (im Falle von individueller Software aus dem Hause cs&m), bzw. geliefert und installiert worden ist (Produkte von Zulieferern von cs&m).
2. cs&m wird Fehler durch gelieferte und/ oder installierte Hard- und Software, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von cs&m, je nach Bedeutung des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version (Update), durch Tausch der mglw. bereits gelieferten Hardware, oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm von cs&m im Rahmen der Nacherfüllung angebotene neue Software-Version zu erwerben, es sei denn, dies führt für ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
3. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung eine Herabsetzung des Auftragspreises (ausgenommen ist die Lieferung von Hardware) zu verlangen oder von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Kunde die jeweiligen Datenträger mit der Software, bzw. Hardware im unbeschädigten Originalkarton, sowie die zugehörige Dokumentation an cs&m zurücksenden und sämtliche etwaige Kopien der gelieferten Software vernichten.
4. Die von den Herstellern gewährte Garantie beträgt 12 Monate ab Lieferung des Artikels. Eine zusätzliche 12 monatige Gewährleistung können Privatkunden bei fehlerhaften Produkten von cs&m verlangen.

IV. Haftung
1. cs&m haftet für Schäden, die durch fehlende von ihr zugesicherte Eigenschaften entstanden sind. Sie haftet in diesen Fällen bis zu einem Betrag in Höhe des doppelten Betrages der vom Kunden bezahlten Auftragsgebühr (entspricht dem Netto-Endbetrag der jeweiligen Rechnungsstellung am Ende eines/r Projekts/ Lieferung/ Installation). cs&m haftet unbegrenzt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
2. cs&m haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. cs&m haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).
3. cs&m haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten (z.B. im Falle des Fehlschlagens eines Backups), es sei denn, dass cs&m deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
4. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.
5. Auf Verlangen weist cs&m dem Kunden eine bei Auftragsbeginn bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme nach.

V. Pflege von Hard- und Software
1. Die Pflege der gelieferten Hard- und/ oder Software (einschl. Updates) unterliegt ausschließlich den Bestimmungen eines gesonderten IT- Pflegevertrages („Wartungsvertrag“) oder wenn dieser nicht existiert, den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
2. Anfallende Supportaufträge werden automatisch (für wiederkehrende Wartungen von Servern und Updates der Clients) und auf Zuruf (unter Wahrung der Form) für Fehlerbehebungen oder Einzelinstallationen wie Inbetriebnahmen neuer Geräte per E-Mail an unser Ticketsystem via support@csundm.com oder Telefon an +49 (89) 85 63 13 00 erteilt.

VI. Verschwiegenheit
cs&m sichert dem Kunden absolute Verschwiegenheit über mglw. (im Zusammenhang mit einem Auftrag) erlangte Geschäftsgeheimnisse zu. Eine gesonderte, von cs&m erstellte NDA  („non-disclosure agreement“) kann dem Kunden auf Verlangen bestätigt werden.

VII. Sonstige Bestimmungen
1. Etwaige Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform; mündliche Absprachen sind ungültig.
2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
3. Ist oder wird eine der vorstehenden Klauseln oder eine sonstige Bestimmung des Vertrags unwirksam, so sind die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Gegen Forderungen der cs&m kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrühren.

Stand: Juni 2023